Energieberatung für Unternehmen

✔ Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

✔ Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars

Wir sind vom Bundesministerium für Wirtschaft (BAFA) zertifizierte Energieauditoren nach DIN EN 16247-1. Wir bieten euch sowohl Pflichtaudits als auch geförderte technische Unternehmensberatung an.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247-1

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen gemäß § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Vorgaben der DIN EN 16247 entsprechen.

Gegenstand der Förderung

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren, das ausreichend Informationen über das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage liefert. Ziel ist es, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln und zu quantifizieren sowie die Ergebnisse in einem Bericht festzuhalten. Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien, Transport und allgemein das Nutzerverhalten.

Höhe der Förderung

Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.

Für jährliche Energiekosten von bis zu 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung ebenfalls 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien von Beginn an in den Planungs- und Entscheidungsprozess zu integrieren. Dadurch können die Effizienzpotenziale zum optimalen Zeitpunkt ausgeschöpft werden.

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan). Alternativ beschreibt es, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes erreicht werden kann (Sanierung in einem Zug).

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 8.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes:

  • Für Gebäude mit einer Nettogrundfläche unter 200 m² beträgt der Zuschuss maximal 1.700 Euro.

  • Für Gebäude mit einer Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m² beträgt der Zuschuss maximal 5.000 Euro.

  • Für Gebäude mit einer Nettogrundfläche über 500 m² beträgt der Zuschuss maximal 8.000 Euro.

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